KATASTERVERMESSUNG / HOHEITLICHE AUFGABEN
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Anne Simone Schmidt
Möchten Sie Ihr Grundstück vermessen lassen?
Liegenschaftsvermessungen (Katastervermessungen und Grenzfeststellungen) werden in Baden-Württemberg von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) oder von den unteren Vermessungsbehörden durchgeführt. Die Vergütung richtet sich stets nach der Gebührenverordnung MLR. Die Aufgabenerledigung der ÖbVI erfolgt unter der Aufsicht des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart.Die folgenden Arbeiten dürfen von uns in ganz Baden-Württemberg durchgeführt werden:
Liegenschaftsvermessungen
(Katastervermessungen und Grenzfeststellungen)
(Katastervermessungen und Grenzfeststellungen)
- Flurstückszerlegungen, Bildung von neuen Flurstücken
- Grenzfeststellungen zur Prüfung von bestehenden Grenzpunkten oder zum Setzen von Grenzpunkten (Abmarkung)
- Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster
- Vermessungen langgestreckter Anlagen
(Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Dämme)
Umlegungen nach dem Baugesetzbuch
- Betreuung und Bearbeitung freiwilliger oder gesetzlicher Bodenordnungen
nach § 45 ff BauGB zur Bildung von bebaubaren Flurstücken
Weitere Leistungen
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (digital oder analog)
Sofern die von Ihnen benötigte Tätigkeit hier nicht aufgeführt ist, so fragen Sie trotzdem gerne unverbindlich nach.